Gesetzlicher Auftrag

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist eine im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in §4f und §4g

  1. die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen;

  2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.

Der Datenschutzbeauftragte ist in Datenschutzbelangen weisungsfrei sowie natürlich dem Datenschutz und der Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten geht es um alle personenbezogene Daten, also nicht nur die Daten von Kunden und Klienten, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kurz zusammengefasst ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Datenschutz in einem Betrieb. Er berät Mitarbeiter und die Geschäftsführung und überprüft die Datenverarbeitung im Betrieb, ob Probleme mit dem Datenschutz auftreten.

Lesen Sie, wie ich als externer, betrieblicher Datenschutzbeauftragter vorgehe.