Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO (Verfahrensverzeichnis)
Die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO (Verfahrensverzeichnis) ist kompliziert: Verfahren müssen analysiert werden, es muss dokumentiert werden, welche Daten warum und wie lange verarbeitet werden, Rechtsgrundlagen müssen mühsam ermittelt werden, Verfahren müssen gegeneinander abgegrenzt werden und letztendlich muss alles in die definierte Form gebracht werden.
Um Sie zu unterstützen habe ich ein strukturiertes System entwickelt, in dem gezielt die notwendigen Fragen gestellt werden und als Ergebnis das fertige Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis) geliefert wird.
Den Zugang zum Erstellungssystem erhalten Sie zum günstigen Pauschalpreis von 200 € zzgl. MwSt pro zu dokumentierenden Verfahren.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und ich sende Ihnen einen entsprechenden Zugangscode.
Organisationen und Unternehmen, bei denen ich als Datenschutzberater oder Datenschutzbeauftragter tätig bin, erhalten den vereinbarten Rabatt!
Bei vielen Verfahren werden Sie nicht das einzige Unternehmen, die einzige Organisation sein, das ein solches Verfahren anwendet. Für viele Verfahren, im Personalbereich, im Vertrieb, im Marketing, im Einkauf, habe ich für Sie sinnvolle Vorarbeiten getan, z. B. die notwendigen Rechtsgrundlagen ermittelt. Oder ist Ihnen auf Anhieb bekannt, nach welchem konkreten Paragraphen in welchem Gesetz Sie die Information über die Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin wie lange aufbewahren dürfen?
Den Zugriff auf die Sammlung dieser Unterlagen erhalten Sie für ein Jahr zum Paketpreis von 850 € zzgl. MwSt. auch hier erhalten Organisationen und Unternehmen, bei denen ich als Datenschutzberater oder Datenschutzbeauftragter tätig bin, den vereinbarten Rabatt!
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