DS-GVO: Vorlagen

Für Kunden habe ich Musterdokumentationen von Verarbeitungstätigkeiten (nach Artikel 30 DS-GVO) sowie Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DS-GVO von Tätigkeiten und Verarbeitungen, die bei einer Vielzahl von Kunden vorkommen, als Vorlagen erstellt.

Diese müssen von den Kunden nur noch überprüft werden, ob im individuellen Fall genauso gearbeitet wird, und ggf. angepasst werden.

Sie erhalten die Vorlagen als mein Kunde im Rahmen meiner Tätigkeit. Wenn Sie eine einzelne Vorlage benötigen, können Sie diese über das Shopsystem beziehen.

Eine Auswahl der Unterlagen

  • Leitfäden
    • Leitfaden und Prüfckeckliste für die Anwendung der Rechtsgrundlage "berechtigtes Interesse" (Artikel 6 (1) lit. f DS-GVO)
    • Leitfaden für die Abgrenzung von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO
    • Leitfaden für die Abgrenzung technische Wartung und Auftragsverarbeitung
  • Muster für die Informationen nach Artikel 13 bzw. Artikel 14 der DS-GVO
    • für alle Branchen: Beschäftigte
      • Bewerbungsverfahren
      • Beschäftigungsverhältnis
      • Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
      • Geburtstagsliste / Geburtstagskalender
    • für alle Branchen: Marketing und Vertrieb
      • Kontaktmanagement und Visitenkarten
      • Direktwerbung
      • Newsletter
      • Onlineshop
      • Webseiten
    • für alle Branchen: Leistungserbringung
      • Kauf- oder Liefervertrag
    • für die IT-Branche
      • IT-Betreuung / IT-Support
      • Fernwartung
      • E-Mail-Hosting
      • Server-Hosting
    • für die Personalbranche
      • Personalvermittlung
  • Einwilligungserklärungen
    • Einwilligungserklärung für einen Zwecke
    • Einwilligungserklärung für mehrerer Zwecke
    • Einwilligungserklärung zur Verwendung bei Kindern
  • Musterverträge
    • Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO als Auftraggeber
    • Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO alsAuftragnehmer
    • Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO im Rahmen von Unternehmenskooperationen